Allgemeine Geschäftsbedingungen


ASSA ABLOY Hospitality GmbH

 

1) Soweit zwischen uns und dem Vertragspartner nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Allgemeinen
Bedingungen Lieferungen und Leistungen jeder Art, die wir
gegenüber unseren Vertragspartner erbringen. Abweichenden
Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht
ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche erteilte
Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und weder für frühere, noch
für künftige Leistungen. Unsere Bedingungen gelten durch
Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen bzw.
Teillieferungen seitens der Vertragspartner als anerkannt. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass
einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

14) Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu
verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das
Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde ist
verpflichtet, uns von allen Zugriffen Dritter auf die dem
Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware),
insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder
sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware
eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Unsere
Systeme werden mit einer zeitlich limitierten Software-Lizenz
ausgeliefert. Ein Anspruch auf eine zeitlich unlimitierte Software-
Lizenz entsteht erst nach vollständiger Bezahlung.

2) Die Gültigkeit erstellter Angebote beträgt, sofern nicht anders
vereinbart, drei Monate ab Datum des Angebotes.

 

15) Die Gewährleistungsfrist unserer Lieferungen und Leistungen
beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Eine Gewährleistung für
gebrauchte oder aufgrund bekannter Mängel im Preis reduzierter
Artikel wird ausdrücklich ausgeschlossen. Garantien können durch
Abschluss eines Servicevertrages auf Wunsch angeboten werden.

3) Alle Preise verstehen sich in EURO (€) zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer und Transportkosten.

16) Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Sofern die
Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch,
wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß
§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht oder eine „kardinal Pflicht“ (also eine
Pflicht, die für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter
Bedeutung ist) verletzen, ist die Haftung auf den vertragsüblichen
Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie nach Maßgabe der
vorstehenden Regelungen ausgeschlossen. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen geltend nicht für Ansprüche gemäß § 1,4
Produkthaftungsgesetz. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung
gemäß § 6 Abs. 6 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung
gemäß § 823 BGB eingreift, ist unsere Haftung auf die
Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder
nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der
Deckungssummer zur Haftung verpflichtet.

4) Die Lieferzeit beträgt je nach Verfügbarkeit durchschnittlich ca. 12
Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung und Vorlage ALLER für
die Lieferung und den Einbau notwendigen Angaben zu Türen und
Zargen (vermaßte Querschnittszeichnungen), Schlagrichtung,
Oberflächenausführung und Design der Schlösser bzw. Safes etc.

17) Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
18) Falls nicht anders angegeben, ist die Lieferung unserer Produkte
in Standardausführung angeboten. Andere
Oberflächenausführungen, Türdrücker sowie sonstiges Zubehör
sind optional lieferbar.

5) Unterkunft und Verpflegung für unsere Monteure und Techniker
werden während der Installationen und des Trainings durch den
Auftraggeber ohne Berechnung zur Verfügung gestellt.
Bei unserer Kalkulation haben wir zu Grunde gelegt, dass die
Installation an einem Stück durchgeführt werden kann. Kommt es
hier zu Unterbrechungen und/oder Verzögerungen, die nicht von
uns zu vertreten sind, werden wir die sich hieraus ergebenden
Mehrkosten zusätzlich berechnen.

19) Wir sind berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag
Unterauftragnehmer einzusetzen; unsere Haftung auf Erfüllung
bleibt unberührt.


6) Der genaue Liefer-/ Installationstermin wird nach Abstimmung mit
dem Auftraggeber schnellstmöglich schriftlich bestätigt. Zusätzlich
anfallende Kosten (z.B. zusätzliche An/Abreise Montageteam)
aufgrund bauseitiger Verzögerungen (wie fehlende oder nicht
installierte Türen), die nicht durch uns zu verantworten sind,
werden separat in Rechnung gestellt.

20) Elektronische Produkte nimmt der Hersteller nach der Nutzungszeit
gem. dem geltenden ElektroG wieder zurück. Der Kunde ist nicht
berechtigt diese Produkte nach der Nutzungszeit an private
Personen zu verkaufen, oder zu verschenken.

7) Der Auftraggeber stellt bei Bedarf einen abschließbaren Lagerraum
zur Einlagerung des Materials für die Dauer der Installation zur
Verfügung.

21) Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebende
Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam.

8) Bei Installationsbeginn sollte der Bau besenrein und der
Teppichboden zumindest in den Zimmern gelegt sein. Vorsorglich
weisen wir darauf hin, dass Defekte an Schloss-, Safe- und
Systemkomponenten, die durch Verschmutzung durch Baustaub
hervorgerufen werden, von uns nicht zu verantworten sind.

22) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag, mit Ausnahme von Geldforderungen, abzutreten.

9) Die Installation/Montage muss, sofern nicht von uns durchgeführt,
durch fachkundiges Personal erfolgen. Bei Endmontage durch den
Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber beauftragten
Subunternehmer sind wir auch bei späteren, evtl. auftretenden
Funktionsstörungen nicht verantwortlich zu machen, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, dass die Funktionsstörung nicht auf
den Einbau zurückzuführen ist.

23) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

10) Die Zeiten für Schulungen und Inbetriebnahme beruhen auf
Erfahrungswerten und können abweichen. Daher erfolgt die
Abrechnung der Dienstleistung auf Basis des vom Vertragspartner
unterschriebenen Protokolls (Workorder).

24) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
sowie seine Anbahnung und Abwicklung ist – soweit nicht schriftlich
abweichend vereinbart – Wiesbaden

11) Unsere Zahlungsbedingungen im Projektbereich lauten wie folgt
(vorbehaltlich entsprechender Bonität): 30% der Auftragssumme
bei Auftragserteilung. Weitere Berechnungen erfolgen nach
Lieferung bzw. Leistungsstand. Zahlungsziel: 14 Tage rein netto

25) Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass wir zum Zwecke
der Durchführung dieser Geschäftsbeziehung personenbezogene
Daten des Vertragspartners in Übereinstimmung mit den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichern und verarbeiten.

12) Unsere Zahlungsbedingungen bei Systemerweiterungen/
Ersatzteilen/ Zubehör ab einem Wert von 2.500,00 € lauten wie
folgt:

  • a) 20% bei Auftragserteilung
  • b) 80% nach Lieferung bzw. Leistungsstand Zahlungsziel: 14 Tage rein netto
26) Im Übrigen gelten ergänzend für unsere Leistungen die allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der
Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingungen“) in der jeweils
aktuellen Form.
(Stand 05/2016)

13) In allen übrigen Fällen sind unsere Rechnungen ohne Abzug zu den
vereinbarten Zahlungszielen fällig. Ist kein Zahlungsziel vereinbart,
sind sie sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen
Verzugsregelungen, die Geltendmachung eines darüber hinaus
gehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für
auf Kundenwunsch nachträglich veranlasste Änderungen von
Rechnungsadressen, Mehrwertsteuerausweisungen für Bauleister
nach §48b Abs. 1 EStG oder sonstigen projektbezogenen
Kundenstammdaten erheben wir ein pauschales Leistungsentgelt
von jeweils 100,00 €.

Need assistance?​

Wenn Sie Fragen oder Probleme mit unserem eStore haben
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst, um Unterstützung zu erhalten

Öffnungszeiten des Kundendienstes:​
Monday to Friday, 08:00 hr - 16:00 hr CET​

Rufen Sie uns an: +0049 6122 70 33 0