1) Soweit zwischen uns und dem Vertragspartner nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen Lieferungen und Leistungen jeder Art, die wir gegenüber unseren Vertragspartner erbringen. Abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche erteilte Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und weder für frühere, noch für künftige Leistungen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen bzw. Teillieferungen seitens der Vertragspartner als anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
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14) Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Unsere Systeme werden mit einer zeitlich limitierten Software-Lizenz ausgeliefert. Ein Anspruch auf eine zeitlich unlimitierte Software- Lizenz entsteht erst nach vollständiger Bezahlung.
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2) Die Gültigkeit erstellter Angebote beträgt, sofern nicht anders vereinbart, drei Monate ab Datum des Angebotes.
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15) Die Gewährleistungsfrist unserer Lieferungen und Leistungen beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Eine Gewährleistung für gebrauchte oder aufgrund bekannter Mängel im Preis reduzierter Artikel wird ausdrücklich ausgeschlossen. Garantien können durch Abschluss eines Servicevertrages auf Wunsch angeboten werden.
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3) Alle Preise verstehen sich in EURO (€) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und Transportkosten.
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16) Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Sofern die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß § 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „kardinal Pflicht“ (also eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung ist) verletzen, ist die Haftung auf den vertragsüblichen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen geltend nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß § 6 Abs. 6 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssummer zur Haftung verpflichtet.
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4) Die Lieferzeit beträgt je nach Verfügbarkeit durchschnittlich ca. 12 Wochen nach schriftlicher Auftragserteilung und Vorlage ALLER für die Lieferung und den Einbau notwendigen Angaben zu Türen und Zargen (vermaßte Querschnittszeichnungen), Schlagrichtung, Oberflächenausführung und Design der Schlösser bzw. Safes etc.
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17) Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen 18) Falls nicht anders angegeben, ist die Lieferung unserer Produkte in Standardausführung angeboten. Andere Oberflächenausführungen, Türdrücker sowie sonstiges Zubehör sind optional lieferbar.
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5) Unterkunft und Verpflegung für unsere Monteure und Techniker werden während der Installationen und des Trainings durch den Auftraggeber ohne Berechnung zur Verfügung gestellt. Bei unserer Kalkulation haben wir zu Grunde gelegt, dass die Installation an einem Stück durchgeführt werden kann. Kommt es hier zu Unterbrechungen und/oder Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, werden wir die sich hieraus ergebenden Mehrkosten zusätzlich berechnen.
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19) Wir sind berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; unsere Haftung auf Erfüllung bleibt unberührt.
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6) Der genaue Liefer-/ Installationstermin wird nach Abstimmung mit dem Auftraggeber schnellstmöglich schriftlich bestätigt. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. zusätzliche An/Abreise Montageteam) aufgrund bauseitiger Verzögerungen (wie fehlende oder nicht installierte Türen), die nicht durch uns zu verantworten sind, werden separat in Rechnung gestellt.
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20) Elektronische Produkte nimmt der Hersteller nach der Nutzungszeit gem. dem geltenden ElektroG wieder zurück. Der Kunde ist nicht berechtigt diese Produkte nach der Nutzungszeit an private Personen zu verkaufen, oder zu verschenken. |
7) Der Auftraggeber stellt bei Bedarf einen abschließbaren Lagerraum zur Einlagerung des Materials für die Dauer der Installation zur Verfügung.
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21) Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebende Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam. |
8) Bei Installationsbeginn sollte der Bau besenrein und der Teppichboden zumindest in den Zimmern gelegt sein. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Defekte an Schloss-, Safe- und Systemkomponenten, die durch Verschmutzung durch Baustaub hervorgerufen werden, von uns nicht zu verantworten sind.
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22) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag, mit Ausnahme von Geldforderungen, abzutreten. |
9) Die Installation/Montage muss, sofern nicht von uns durchgeführt, durch fachkundiges Personal erfolgen. Bei Endmontage durch den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber beauftragten Subunternehmer sind wir auch bei späteren, evtl. auftretenden Funktionsstörungen nicht verantwortlich zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Funktionsstörung nicht auf den Einbau zurückzuführen ist.
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23) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. |
10) Die Zeiten für Schulungen und Inbetriebnahme beruhen auf Erfahrungswerten und können abweichen. Daher erfolgt die Abrechnung der Dienstleistung auf Basis des vom Vertragspartner unterschriebenen Protokolls (Workorder).
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24) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seine Anbahnung und Abwicklung ist – soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart – Wiesbaden |
11) Unsere Zahlungsbedingungen im Projektbereich lauten wie folgt (vorbehaltlich entsprechender Bonität): 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung. Weitere Berechnungen erfolgen nach Lieferung bzw. Leistungsstand. Zahlungsziel: 14 Tage rein netto
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25) Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass wir zum Zwecke der Durchführung dieser Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Vertragspartners in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichern und verarbeiten.
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12) Unsere Zahlungsbedingungen bei Systemerweiterungen/ Ersatzteilen/ Zubehör ab einem Wert von 2.500,00 € lauten wie folgt:
- a) 20% bei Auftragserteilung
- b) 80% nach Lieferung bzw. Leistungsstand Zahlungsziel: 14 Tage rein netto
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26) Im Übrigen gelten ergänzend für unsere Leistungen die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingungen“) in der jeweils aktuellen Form. (Stand 05/2016) |
13) In allen übrigen Fällen sind unsere Rechnungen ohne Abzug zu den vereinbarten Zahlungszielen fällig. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, sind sie sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen, die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für auf Kundenwunsch nachträglich veranlasste Änderungen von Rechnungsadressen, Mehrwertsteuerausweisungen für Bauleister nach §48b Abs. 1 EStG oder sonstigen projektbezogenen Kundenstammdaten erheben wir ein pauschales Leistungsentgelt von jeweils 100,00 €.
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